Die Warnbaken standen auf beiden Straßenseiten in einem Abstand von 240, 160 und 80 m vor einem Wegübergang.
Die zulässige Geschwindigkeit betrug ab der letzten Bake 30 km/h. An schlecht einsehbaren unbeschrankten Wegübergängen wurden häufig Stopschilder angebracht. Die zulässige Geschwindigkeit wurde ab der zweiten Bake auf 30 km/h reduziert. Diese bekam dann ein Tempo 30 Zeichen.
Inhalt, ausreichend für eine Straßenseite:
2 Warnbaken, dreistreifig mit Schild für Wegübergang,
4 Warnbaken, zwei- und einstreifig,
2 Warnbaken, zweistreifig mit 30 km/h Schild
1 Decalsatz für beschrankte und unbeschrankte Wegübergänge.
Farbgebung:
Baken Vorderseite: schwarz, durch die geringfügig kleineren Decals entsteht ein schwarzer Rand.
Verkehrszeichen auf Baken: weiß, durch die geringfügig kleineren Decals entsteht ein weißer Rand.
Baken Rückseite: grau
Pfosten: betongrau